Urteil in erster Instanz

FIFA-Mikrotransaktionen sind Glücksspiel, wie Kärntner Gericht meint

Das Bezirksgericht Hermagor gibt einen 22-jährigen Studenten in erster Instanz gegen Lootboxen in FIFA-Spielen auf PlayStation recht.

Lionel Messi in FIFA 23. - (C) EA SPORTS

Das Wichtigste in Kürze

  • Student aus Kärnten werden 338,28 Euro Schadensersatz zugesprochen
  • Er kaufte FIFA-Packs auf seiner PlayStation-Konsole
  • Rechtsanwalt sieht darin Verstoß gegen das österreichische Glücksspielmonopol

Kärnten, Österreich – Was meint eigentlich ein Bezirksgericht aus Kärnten zu Lootboxen in FIFA-Spielen (FIFA 23, FIFA 22) auf PlayStation-Konsolen? Ein “überraschendes und möglicherweise folgenreiches Urteil hat eine Richterin am Bezirksgericht Hermagor getroffen”, wie die Kleine Zeitung berichtet. Dort hat ein Student gegen Sony recht bekommen. Dem Mann wurden 338,28 Euro Schadensersatz zugesprochen.

Ein folgeschweres Urteil? Erstmals wurde in Österreich so ein Urteil getroffen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Nun hat der Weltkonzern Sony die Zeit, um zu entscheiden, ob es dagegen beruft. Falls ja, dann geht der Rechtsstreit am Landesgericht Klagenfurt weiter. Und das Urteil könnte die Debatte um Lootboxen in der Alpenrepublik so ordentlich zum Kochen bringen!

Lootboxen-Urteil in Österreich

Im Streit geht es um die FIFA-Spielserie, die unter anderem auf PlayStation-Konsolen bisher jährlich erschienen ist. Konkret wird wegen dem Kauf von Lootboxen für bestimmte Spielmodi in FIFA-Spielen gestritten. Mit dem virtuellen “Packs” kann man mit echtem Geld sein “Ultimate Team” verstärken, weiß aber nicht was man zieht. Wer sein “perfektes Team” zusammenstellen möchte, kann dabei schon einige hundert Euros verspielen. Manche Spieler auf Twitch und Co präsentierten bereits mehrere tausende Euros, die für neue Spieler ausgegeben wurden.

“Man kauft die Katze im Sack”

Rechtsanwalt Ulrich Salburg sagt gegenüber der Kleinen Zeitung: “Man weiß vor dem Kauf nicht, was drinnen ist.” Damit verstoße laut dem Anwalt Sony gegen das Glücksspielmonopol in Österreich. Den Kaufvertrag, den Spieler so mit Sony abschließen, sei für ihn “ungültig”.

Hat der Student mit seiner Klage eine Chance? Das werden die Gerichte entscheiden, aber mittlerweile bietet Electronic Arts (EA) die Möglichkeit sich die Inhalte der Lootboxen anzusehen. Wenn der Inhalt nicht gefällt, muss man ihn nicht kaufen. Alle 24 Stunden kann ein “Preview-Pack” gezogen werden. Für ungeduldige Spieler natürlich eine Farce, die nicht darauf warten werden, weitere Packs zu ziehen und somit in das Glücksspiel fallen? Oder nicht?

FIFA 23 Glücksspiel

Kylian Mbappé und Sam Kerr als Cover-Stars für FIFA 23. – (C) EA SPORTS

Was könnte passieren?

Es bleibt abzuwarten, was das für die Praxis bedeutet. EA könnte müsste wohl im schlimmsten Fall eine Glücksspiellizenz beantragen, um FIFA wie in anderen Ländern (Niederlande) zu betreiben. In Anbetracht der Klage, die sich auf die Beteiligung von Sony konzentriert, ist es jedoch möglich, dass sie nur die Art und Weise ändert, wie PlayStation mit ihrem Anteil an den Mikrotransaktionen umgeht.

Interessant ist auch, dass die Klage nicht direkt an EA, sondern an den Abwickler Sony gerichtet ist. Hier geht es nicht um die 338,28 Euro Schadensersatz, die könnte Sony wohl aus der Portokasse zahlen. Ein Präzedenzfall bei dem das Urteil sicher maßgeblich entscheiden wird, wie mit Videospiel-Lootboxen in Österreich zukünftig umgegangen wird. Das betritt nicht nur EA, sondern auch viele andere Unternehmen.

Bisher hat Sony keine Stellungnahme dazu abgegeben.

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