Genuine Enabling Technology (GET) hat Patente vor Gericht für sich beansprucht und gegen PlayStation verloren.
Markus Bauer: Markus spielt eigentlich schon immer Videogames und hat sich für Webdesign interessiert als es noch gar kein Internet bei ihm daheim gab. Seine Lieblingsgenres sind so unterschiedlich, wie seine Artikel. Am PC spielt Markus am Liebsten Ego-Shooter und Echtzeit-Strategie. Auf den Konsolen haben es ihm Action-Adventures und Rennspiele angetan. Mit seinen Kindern spielt er aber auch gerne Minecraft oder Rocket League. Seit einigen Jahrzehnten baut Markus auch seine PCs selbst zusammen. Dabei ist es ihm egal ob Intel/Nvidia- oder AMD. Nur nicht gemischt. Das Preis- und Leistungsverhältnis müssen passen. Mit seinem neuesten PC-Projekt musste erstmals ein "Big Tower" herhalten. Irgendwie stieg die Angst die aktuellen Grafikkarten nicht mehr ins PC-Gehäuse zu bekommen.
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Ein US-Bezirksgericht hat entschieden, dass Sony mit seinen PlayStation-Konsolen und Controllern nicht gegen ein patentiertes Verfahren verstößt, das von Genuine Enabling Technology (GET) beansprucht wird. Der Patentstreit ist für PlayStation damit vorerst entschieden.
GET hatte behauptet, dass Sonys Technologie zur Kommunikation zwischen Konsolen und Controllern seine Patentrechte verletze und forderte 500 Millionen US-Dollar Schadensersatz, wie GamesIndustry.biz berichtet.
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Das Gericht stellte fest, dass GET keinen ausreichenden Beweis für die Verletzung erbracht hatte und wies den Fall zugunsten von Sony ab. Genuine Enabling Technology habe „es versäumt hatte, einen Tatsachenstreit vorzubringen“, so der US-Bezirksrichter.
Dies ist nicht das erste Mal, dass GET seine Patentrechte vor Gericht verteidigt hat. Bereits 2020 hatte das Unternehmen eine ähnliche Klage gegen Nintendo eingereicht, die jedoch zugunsten des Videospielherstellers entschieden wurde. Doch das US-Berufungsgericht hob diese Entscheidung 2022 auf, und der Fall blieb bisher ungelöst.
Für Sony bedeutet diese Entscheidung einen Sieg in einem langwierigen Rechtsstreit und stärkt die Position des Unternehmens in Bezug auf geistiges Eigentum und Patente.