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Artikel von Markus Bauer +
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Du kaufst ein Spiel für 79,99 Euro im PlayStation Store, lädst es auf deine PS5 und findest es anschließend jahrelang in deiner Bibliothek. Gehört es damit dir?

Nach Ansicht von Sony lautet die Antwort ziemlich eindeutig: Nein.

Genau darüber wird derzeit vor einem US-Gericht gestritten. Vier PlayStation-Kunden haben Sony im Juni 2026 in Kalifornien verklagt. Ihr Vorwurf: Begriffe wie „Buy Now“ oder „Confirm Purchase“ könnten Käufern vermitteln, dass sie ein digitales Spiel tatsächlich erwerben. In Wirklichkeit erhalten sie lediglich eine Nutzungslizenz.

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Sony widerspricht dieser Darstellung und argumentiert, dass für einen durchschnittlichen Kunden ohnehin klar sein müsse, dass digitale Spiele lizenziert und nicht verkauft werden.

Sony bringt vor Gericht ein ziemlich ungewöhnliches Beispiel

Besonders interessant ist die Begründung, mit der Sonys Anwälte digitales Eigentum erklären. In einem Schriftsatz vom 21. August 2026 verweist Sony zunächst auf das eigene „Software Product License Agreement“. Dort steht bereits seit längerem ausdrücklich, dass Software lizenziert und nicht verkauft wird. Anschließend führt Sony ein konkretes Beispiel aus der Klage an. Einer der Kläger kaufte Resident Evil Requiem am 14. Februar 2026 digital im PlayStation Store. Ein anderer Kläger kaufte dasselbe Spiel elf Tage später.

Sonys Argument vereinfacht dargestellt: Hätte der erste Kunde das digitale Spiel tatsächlich als Eigentum erworben, hätte Sony dasselbe Produkt anschließend nicht noch einmal an einen anderen Kunden verkaufen können. Darüber berichtet die ursprüngliche Quelle Game File anhand der Gerichtsunterlagen.

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Das dürfte allerdings genau der Punkt sein, bei dem viele Käufer widersprechen werden. Wenn du eine Disc kaufst, besitzt du schließlich ebenfalls nicht Resident Evil oder dessen Urheberrechte. Du besitzt dein konkretes Exemplar und die damit verbundenen Nutzungsrechte. Ob sich dieses Verständnis rechtlich genauso auf einen digitalen Kauf übertragen lässt, ist Teil der grundsätzlichen Debatte. Das Gericht hat Sonys Argumentation bislang nicht bestätigt.

Warum wird Sony überhaupt verklagt?

Hinter der Klage steckt ein neues kalifornisches Gesetz. Seit Anfang 2025 gilt dort mit AB 2426 eine Regelung für digitale Waren. Unternehmen dürfen Begriffe wie „Buy“ oder „Purchase“ nicht einfach so verwenden, wenn Kunden dadurch den Eindruck eines uneingeschränkten Eigentums bekommen könnten. Alternativ müssen Anbieter beim Kauf klar darauf hinweisen, dass lediglich eine Lizenz erworben wird und diese unter bestimmten Bedingungen wieder entzogen werden kann.

Die Kläger werfen Sony vor, genau diese Information im PlayStation Store nicht deutlich genug sichtbar zu machen. Sony argumentiert dagegen, dass Kunden bereits während des Kaufvorgangs auf die PlayStation-Nutzungsbedingungen und das „Software Product License Agreement“ hingewiesen werden. Dort steht ausdrücklich, dass der Käufer das digitale Produkt nicht besitzt.

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Kommt dir der letzte Absatz bekannt vor? Sony hat PlayStation-Nutzer erst vor wenigen Tagen erneut per E-Mail an genau diese Bedingungen erinnert. Jetzt weißt du wahrscheinlich warum.

Ausgerechnet jetzt wird die Frage nach Eigentum immer wichtiger

Der Zeitpunkt könnte für Sony kaum interessanter sein. Das Unternehmen möchte ab Jänner 2028 keine neuen PlayStation-Spiele mehr auf Disc produzieren. Damit würde für neue Veröffentlichungen genau jene Alternative verschwinden, bei der du zumindest einen physischen Datenträger in der Hand hältst. Zuletzt gab es zwar Gerüchte, dass Sony das geplante PlayStation Disc-Aus möglicherweise noch einmal überdenken könnte. Offiziell bleibt es bislang aber beim angekündigten Termin 2028.

Damit gewinnt die Frage an Bedeutung: Was bedeutet eigentlich „kaufen“, wenn künftig praktisch jeder neue PlayStation-Titel digital erworben werden muss?

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Für uns in Österreich und der EU ist außerdem wichtig: Die aktuelle Klage betrifft kalifornisches Recht. Sie entscheidet also nicht unmittelbar darüber, welche Rechte europäische PlayStation-Nutzer haben. Auch Sonys europäische Nutzungsbedingungen sprechen jedoch von einer Lizenz statt einem Verkauf der Software. Gleichzeitig kann Sony durch seine AGB gesetzlich vorgeschriebene Verbraucherrechte in Österreich oder der EU natürlich nicht einfach außer Kraft setzen.

Der aktuelle Rechtsstreit dreht sich deshalb weniger darum, ob Sony das Wort „Lizenz“ irgendwo in seinen Bedingungen stehen hat. Die spannendere Frage lautet, wie deutlich ein Unternehmen beim Bezahlen erklären muss, dass der große „Kaufen“-Button eben nicht dasselbe bedeutet wie der Kauf eines physischen Produkts.

Und genau diese Frage dürfte mit einer zunehmend digitalen PlayStation-Zukunft noch wichtiger werden.

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