Nintendo und Pokemon verklagt: Richter bezeichnet Forderung über 341.000 Dollar als „absurd“
Ein US-Richter hat eine ungewöhnliche Klage gegen Nintendo und The Pokémon Company zurückgewiesen und die geforderte Schadenersatzsumme als „absurd“ bezeichnet.
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Eva Krumm Evas erste Gaming-Erfahrung war Pokémon auf dem Game Boy - ein prägendes Erlebnis, das ihre Leidenschaft für Videospiele entfacht hat. Zusammen mit ihrem Großvater entdeckte sie die Regenbogenstrecke in Mario Kart auf dem SNES, ein Moment, den sie bis heute mit Gaming verbindet. Besonders angetan haben es ihr JRPGs, Otome-Games und Horror, doch auch Indie-Perlen gehören zu ihrem festen Repertoire. Abseits des Spielens verfolgt sie mit Begeisterung aktuelle Entwicklungen in der Gaming-Szene und teilt ihre Eindrücke als Chefredakteurin bei DailyGame.
Eine ungewöhnliche Klage gegen Nintendo und The Pokemon Company International ist vor einem US-Bundesgericht gescheitert. US-Bezirksrichter Leonard T. Strand hat die Klage des 34-jährigen Kyle Owens aus Iowa abgewiesen und dabei deutliche Worte für dessen Forderungen gefunden. Owens hatte 341.000 US-Dollar Strafschadenersatz verlangt, nachdem ihm die Aufnahme in das „Pokemon Professor“-Programm verweigert worden war.
Wie der US-Sender KCCI berichtet, bezeichnete Strand das Verfahren in seiner Entscheidung als „völlig haltlose Verschwendung von Zeit und Ressourcen des Gerichts“. Auch die Höhe des geforderten Schadenersatzes stieß beim Richter auf wenig Verständnis. Die Summe von 341.000 US-Dollar sei „zweifelhaft, wenn nicht gar geradezu absurd“.
Perfekte Prüfung reichte nicht für den Pokemon-Professor
Ausgangspunkt des Rechtsstreits war Owens‘ Bewerbung für das „Pokemon Professor“-Programm. The Pokemon Company hatte ihm den entsprechenden Status zwei Jahre vor der Einreichung seiner Klage verweigert. Dabei hatte Owens die für das Programm erforderliche Prüfung nach eigenen Angaben mit 100 Prozent bestanden.
Auf die Prüfung folgte allerdings eine Hintergrundüberprüfung. Dabei stellte sich laut Owens heraus, dass gegen ihn ein offener Haftbefehl aus einem anderen Bundesstaat aus dem Jahr 2022 vorlag. Dieser war ausgestellt worden, nachdem Owens nicht zu einem Gerichtstermin erschienen war. Dabei ging es um Vergehen wie Sachbeschädigung und Störung der öffentlichen Ordnung.
The Pokemon Company informierte Owens anschließend darüber, dass seine Bewerbung für das Pokemon Professor-Programm aufgrund der Ergebnisse der strafrechtlichen Überprüfung abgelehnt wurde.
Klage berief sich auf US-Kartellrecht
Owens wollte diese Entscheidung nicht akzeptieren und reichte im Mai 2026 Klage gegen Nintendo und The Pokemon Company International ein. Dabei berief er sich zunächst auf den Sherman Antitrust Act, ein US-amerikanisches Kartellgesetz.
Seine Argumentation ging dabei über die persönliche Ablehnung seiner Bewerbung hinaus. Owens vertrat die Auffassung, dass der Ausschluss eines qualifizierten Veranstalters von Pokemon-Events auch Auswirkungen auf Verbraucher in Iowa habe. Durch seine fehlende Zertifizierung werde demnach der Zugang zu Pokemon-Aktivitäten innerhalb des Bundesstaates beeinträchtigt.
Als Schadenersatz verlangte Owens insgesamt 341.000 US-Dollar. Vor Gericht konnte diese Argumentation allerdings nicht überzeugen.
Richter sieht Hintergrundüberprüfung als entscheidend an
In seiner Entscheidung stellte Richter Leonard T. Strand klar, dass die Ernennung zum Pokemon-Professor unmittelbar mit dem Ergebnis der erforderlichen Hintergrundüberprüfung verbunden sei. Das Bestehen der Prüfung allein war demnach nicht ausreichend, um den entsprechenden Status zu erhalten.
Genau diese zusätzliche Voraussetzung konnte Owens aufgrund des festgestellten offenen Haftbefehls nicht erfüllen. Entsprechend sah das Gericht keine Grundlage für seine Forderungen gegenüber Nintendo und The Pokemon Company International.
Strand beließ es allerdings nicht bei der Abweisung dieser Klage. Der Richter wies gleichzeitig drei weitere, nicht damit zusammenhängende Klagen von Owens zurück.
Gericht warnt vor weiteren unbegründeten Klagen
Für mögliche zukünftige Verfahren sprach Strand zudem eine deutliche Warnung aus. Sollte Owens weitere Eingaben einreichen, die von Beginn an offensichtlich unbegründet oder mutwillig sind, könnten daraus gerichtliche Geldstrafen resultieren.
Damit ist zumindest dieser Rechtsstreit für Nintendo und The Pokemon Company International beendet. Für beide Unternehmen sind juristische Auseinandersetzungen allerdings keine Seltenheit. Nintendo blickt auf eine lange Geschichte unterschiedlicher Gerichtsverfahren zurück, während auch The Pokemon Company immer wieder in rechtliche Verfahren involviert ist.
In einem anderen noch laufenden Fall wurde The Pokemon Company beispielsweise im Zusammenhang mit einer Zivilklage gegen einen ehemaligen Mitarbeiter genannt. Ein anonymer Kläger wirft diesem vor, versteckte Kameras in Toiletten der Pokemon-Zentrale installiert zu haben. Da dieses Verfahren noch nicht abgeschlossen ist, bleibt offen, welche Rolle The Pokemon Company dabei letztlich spielen wird.
Nintendo bereitet sich auf zwei Direct-Präsentationen vor
Abseits der juristischen Angelegenheiten stehen für Nintendo in den kommenden Tagen zwei Präsentationen an. Am 8. September soll eine 30-minütige Nintendo Direct zum 40. Jubiläum von The Legend of Zelda ausgestrahlt werden.
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Bereits einen Tag später folgt am 9. September eine weitere Nintendo Direct mit einer Laufzeit von 45 Minuten. Beide Präsentationen sollen jeweils um 10:00 Uhr Eastern Time beginnen.
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