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Artikel von Markus Bauer +
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Ein Kauf sollte eigentlich bedeuten: Bezahlt, gehört mir. Bei digitalen Filmen sieht die Realität manchmal anders aus. Ein Nutzer berichtet, dass seine gekaufte „Der Herr der Ringe: Extended Edition“-Trilogie plötzlich aus seiner Google-Bibliothek verschwunden ist. Die drei Filme hatte er bereits 2022 über Google Movies gekauft. Jahrelang konnte er sie problemlos ansehen. Nun funktioniert der Zugriff nicht mehr. Besonders bitter: Die Filme lassen sich teilweise weiterhin finden beziehungsweise über andere Angebote erwerben. Sein damaliger Kauf hilft ihm dabei aber nicht.

Der Nutzer dokumentierte seinen Fall ausführlich auf Reddit und veröffentlichte dort auch seinen Gesprächsverlauf mit dem Google-Support.

Google kann die Filme nicht wiederherstellen

Im Support-Chat bestätigte ein Google-Mitarbeiter schließlich, dass „The Lord of the Rings: Extended Edition Trilogy“ aus dem Katalog entfernt wurde. Weil der Kauf bereits aus dem Jahr 2022 stammt, könne der Support weder den Zugriff wiederherstellen noch eine Rückerstattung oder Gutschrift veranlassen. Für den Kunden bleibt damit am Ende ziemlich wenig übrig: Er hat bezahlt, kann die gekauften Filme aber nicht mehr ansehen.

Warum genau die entsprechende Version der Trilogie aus Googles Angebot verschwunden ist, geht aus der Unterhaltung nicht hervor.

Der Fall zeigt ziemlich deutlich, wo das Problem digitaler Käufe liegt. Auch Google schreibt in seinen Nutzungsbedingungen für Google Play, dass gekaufte Inhalte grundsätzlich nur verfügbar bleiben, solange Google die notwendigen Rechte besitzt. Verliert Google beispielsweise eine Lizenz oder wird ein Inhalt eingestellt, darf der Anbieter den Zugriff auf bereits gekaufte Inhalte beenden. Google schreibt zwar, dass in bestimmten Fällen ein Ersatz oder eine vollständige beziehungsweise teilweise Rückerstattung angeboten werden kann. Garantiert wird das allerdings nicht.

Genau über dieses Problem berichten wir auf DailyGame schon länger, auch in einer aktuellen Podcast-Folge. Auch bei Videospielen bedeutet der große „Kaufen“-Button nicht zwangsläufig, dass einem das Produkt anschließend genauso gehört wie eine Disc oder ein Modul im Regal.

Die Disc im Regal kann niemand einfach löschen

Genau deshalb bekommt die Diskussion rund um physische Medien immer wieder neuen Auftrieb. Eine Blu-ray oder ein Spiel auf Disc kann aus dem Handel verschwinden. Der Anbieter kann Lizenzen verlieren. Ein Online-Shop kann sogar komplett schließen. Die Disc im eigenen Regal funktioniert deswegen aber nicht plötzlich nicht mehr.

Beim digitalen Kauf hängt der Zugriff dagegen weiterhin vom jeweiligen Anbieter, dessen Servern und Lizenzverträgen ab. Der aktuelle „Herr der Ringe“-Fall liefert dafür ein ziemlich anschauliches Beispiel.

Passend dazu wird inzwischen sogar darüber gestritten, ob Anbieter digitale Inhalte überhaupt einfach als „Kauf“ bezeichnen sollten. Erst kürzlich berichteten wir über eine Klage gegen Sony wegen des „Kaufen“-Buttons im PlayStation Store. Der Vorwurf dort ist ähnlich: Kunden könnten glauben, dauerhaftes Eigentum zu erwerben, obwohl technisch nur eine Nutzungslizenz vergeben wird.

Natürlich handelt es sich hier zunächst um den dokumentierten Fall eines einzelnen Google-Nutzers. Trotzdem trifft er einen wunden Punkt der digitalen Zukunft: Komfort ist großartig, solange der gekaufte Inhalt auch übermorgen noch da ist.

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