Markus BauerMarkus spielt Videospiele, seit er denken kann, und schreibt seit über 25 Jahren über Gaming. Am PC liebt er Ego-Shooter und Echtzeit-Strategie, auf Konsolen vor allem Action-Adventures und Rennspiele. Mit seinen Kindern zockt er auch gerne Minecraft und Rocket League. Seit Jahrzehnten baut Markus seine PCs selbst – immer mit Blick auf das beste Preis-Leistungs-Verhältnis. Sein aktueller PC: ein Big Tower, damit auch moderne Grafikkarten bequem Platz finden.
Kurz nach dem neuesten Bescheid aus Japan bekommt Pocketpair frischen Rückenwind für Palworld Das japanische Patentamt (JPO) hat einen zentralen Baustein von Nintendos „Monsterfang“-Patentfamilie vorläufig zurückgewiesen. Konkret geht es um die Anmeldung Nr. 2024-031879 – sie gilt dem Prüfer zufolge nicht als ausreichend neu.
Die Entscheidung datiert laut Berichten auf den 22. Oktober 2025. Nintendo hat 60 Tage Zeit, zu ändern oder zu widersprechen, realistisch also bis rund 21. Dezember 2025. Wichtig: Es handelt sich um eine nicht endgültige Zurückweisung wie WindowsCentral.com berichtet.
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Nintendo-Patent: Was hat das JPO genau bemängelt?
Der Prüfer verwies auf bereits existierende Spielemechaniken. Als „Prior Art“ werden unter anderem Monster Hunter 4, ARK: Survival Evolved, Craftopia, das Browsergame Kantai Collection und sogar Pokémon GO genannt, also Beispiele, die ähnliche Fang- oder Wechsel-Systeme schon zuvor nutzten.
Brisant: Die abgelehnte Anmeldung sitzt exakt zwischen bereits erteilten Patenten derselben Familie, auf die sich Nintendo und The Pokémon Company in der Klage stützen. Das macht den jetzigen Dämpfer relevanter als eine „lose Seitenlinie“.
Palworld wurde als „Pokémon mit Waffen“ von Fans bezeichnet. Nun, ganz so stimmt es beim Survival-Spiel nicht, aber Nintendo fühlte sich auf die Füße getreten. – Bild: Pocketpair
Warum betrifft das direkt die Palworld-Klage?
Die Klage läuft seit dem 19. September 2024 vor dem Bezirksgericht Tokio. Sie fußt auf mehreren japanischen Patenten rund um Fang-, Ziel- und Reitmechaniken (u. a. JP 7545191, JP 7493117, JP 7528390). Wenn ein Teil der Familie als naheliegend gilt, steigt der Druck auf die restlichen Schutzrechte, zumindest in der Wahrnehmung. Gericht und Patentamt sind rechtlich unabhängig, doch Richter berücksichtigen oft die technische Bewertung der Prüfer (via GamesRadar.com).
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Für Pocketpair ist das strategisch wertvoll: Die Verteidigung argumentiert schon länger, dass Nintendos Ansprüche auf etablierten Standard-Designs in Games aufsetzen, inklusive Beispielen aus großen Titeln und Mods. Das JPO stützt diese Linie zumindest teilweise.
Nintendo gegen Pocketpair: Wie geht es jetzt weiter?
Nintendo kann bis ca. 21. Dezember 2025 Änderungen einreichen oder argumentieren, warum der Prüfer irrt. Scheitert das, ist eine Beschwerde möglich – der Patentzweig wäre also noch nicht vom Tisch. Parallel läuft das Gerichtsverfahren weiter; ein schneller Richterspruch ist unwahrscheinlich. Kurzfristig bleibt Palworld im Vorteil, mittel- bis langfristig hängt viel davon ab, ob weitere Patente der Nintendo-Familie standhalten.
Warum dich das interessieren sollte? Wenn du Palworld verfolgst, betrifft das direkt die Zukunft von Capture-Mechaniken in Games. Setzt sich die Sicht des JPO durch, müssen Publisher bei Gameplay-Patenten genauer differenzieren – allgemeine Designmuster lassen sich schwer monopolisieren.
Bitte beachte: Die JPO-Entscheidung ist vorläufig. Gerichte sind nicht daran gebunden – sie fließt aber oft in die Bewertung ein.
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