Eine neue Podcast-Folge ist da!
Episode 34: The Game AwardsDas Bezirksgericht Hermagor gibt einen 22-jährigen Studenten in erster Instanz gegen Lootboxen in FIFA-Spielen auf PlayStation recht.
Markus Bauer: Markus spielt eigentlich schon immer Videogames und hat sich für Webdesign interessiert als es noch gar kein Internet bei ihm daheim gab. Seine Lieblingsgenres sind so unterschiedlich, wie seine Artikel. Am PC spielt Markus am Liebsten Ego-Shooter und Echtzeit-Strategie. Auf den Konsolen haben es ihm Action-Adventures und Rennspiele angetan. Mit seinen Kindern spielt er aber auch gerne Minecraft oder Rocket League. Seit einigen Jahrzehnten baut Markus auch seine PCs selbst zusammen. Dabei ist es ihm egal ob Intel/Nvidia- oder AMD. Nur nicht gemischt. Das Preis- und Leistungsverhältnis müssen passen. Mit seinem neuesten PC-Projekt musste erstmals ein "Big Tower" herhalten. Irgendwie stieg die Angst die aktuellen Grafikkarten nicht mehr ins PC-Gehäuse zu bekommen.
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Kärnten, Österreich – Was meint eigentlich ein Bezirksgericht aus Kärnten zu Lootboxen in FIFA-Spielen (FIFA 23, FIFA 22) auf PlayStation-Konsolen? Ein „überraschendes und möglicherweise folgenreiches Urteil hat eine Richterin am Bezirksgericht Hermagor getroffen“, wie die Kleine Zeitung berichtet. Dort hat ein Student gegen Sony recht bekommen. Dem Mann wurden 338,28 Euro Schadensersatz zugesprochen.
Ein folgeschweres Urteil? Erstmals wurde in Österreich so ein Urteil getroffen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Nun hat der Weltkonzern Sony die Zeit, um zu entscheiden, ob es dagegen beruft. Falls ja, dann geht der Rechtsstreit am Landesgericht Klagenfurt weiter. Und das Urteil könnte die Debatte um Lootboxen in der Alpenrepublik so ordentlich zum Kochen bringen!
Im Streit geht es um die FIFA-Spielserie, die unter anderem auf PlayStation-Konsolen bisher jährlich erschienen ist. Konkret wird wegen dem Kauf von Lootboxen für bestimmte Spielmodi in FIFA-Spielen gestritten. Mit dem virtuellen „Packs“ kann man mit echtem Geld sein „Ultimate Team“ verstärken, weiß aber nicht was man zieht. Wer sein „perfektes Team“ zusammenstellen möchte, kann dabei schon einige hundert Euros verspielen. Manche Spieler auf Twitch und Co präsentierten bereits mehrere tausende Euros, die für neue Spieler ausgegeben wurden.
Rechtsanwalt Ulrich Salburg sagt gegenüber der Kleinen Zeitung: „Man weiß vor dem Kauf nicht, was drinnen ist.“ Damit verstoße laut dem Anwalt Sony gegen das Glücksspielmonopol in Österreich. Den Kaufvertrag, den Spieler so mit Sony abschließen, sei für ihn „ungültig“.
Hat der Student mit seiner Klage eine Chance? Das werden die Gerichte entscheiden, aber mittlerweile bietet Electronic Arts (EA) die Möglichkeit sich die Inhalte der Lootboxen anzusehen. Wenn der Inhalt nicht gefällt, muss man ihn nicht kaufen. Alle 24 Stunden kann ein „Preview-Pack“ gezogen werden. Für ungeduldige Spieler natürlich eine Farce, die nicht darauf warten werden, weitere Packs zu ziehen und somit in das Glücksspiel fallen? Oder nicht?
Es bleibt abzuwarten, was das für die Praxis bedeutet. EA könnte müsste wohl im schlimmsten Fall eine Glücksspiellizenz beantragen, um FIFA wie in anderen Ländern (Niederlande) zu betreiben. In Anbetracht der Klage, die sich auf die Beteiligung von Sony konzentriert, ist es jedoch möglich, dass sie nur die Art und Weise ändert, wie PlayStation mit ihrem Anteil an den Mikrotransaktionen umgeht.
Interessant ist auch, dass die Klage nicht direkt an EA, sondern an den Abwickler Sony gerichtet ist. Hier geht es nicht um die 338,28 Euro Schadensersatz, die könnte Sony wohl aus der Portokasse zahlen. Ein Präzedenzfall bei dem das Urteil sicher maßgeblich entscheiden wird, wie mit Videospiel-Lootboxen in Österreich zukünftig umgegangen wird. Das betritt nicht nur EA, sondern auch viele andere Unternehmen.
Bisher hat Sony keine Stellungnahme dazu abgegeben.