Eine neue Podcast-Folge ist da!
Episode 40: Baphomets Fluch – Ein Abenteuer für Herz und Hirn!Warum sind digitale Spiele im PlayStation Store oft teurer? In den Niederlanden entsteht gerade eine Sammelklage dagegen.
Markus Bauer: Markus spielt eigentlich schon immer Videogames und hat sich für Webdesign interessiert als es noch gar kein Internet bei ihm daheim gab. Seine Lieblingsgenres sind so unterschiedlich, wie seine Artikel. Am PC spielt Markus am Liebsten Ego-Shooter und Echtzeit-Strategie. Auf den Konsolen haben es ihm Action-Adventures und Rennspiele angetan. Mit seinen Kindern spielt er aber auch gerne Minecraft oder Rocket League. Seit einigen Jahrzehnten baut Markus auch seine PCs selbst zusammen. Dabei ist es ihm egal ob Intel/Nvidia- oder AMD. Nur nicht gemischt. Das Preis- und Leistungsverhältnis müssen passen. Mit seinem neuesten PC-Projekt musste erstmals ein "Big Tower" herhalten. Irgendwie stieg die Angst die aktuellen Grafikkarten nicht mehr ins PC-Gehäuse zu bekommen.
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Hast du dich schon einmal gefragt, warum digitale PlayStation-Spiele oft teurer sind als ihre physischen Versionen? Eine niederländische Verbraucherschutzorganisation hat genau dieses Problem ins Visier genommen – und Sony nun verklagt. Der Vorwurf: Das Unternehmen nutze seine Marktmacht aus, um künstlich hohe Preise durchzusetzen.
Die Organisation „Stichting Massaschade & Consument“ kritisiert, dass digitale Spiele in den Niederlanden teilweise bis zu 47 Prozent teurer sind als die Retail-Versionen. Besonders brisant: Seit 2019 hat Sony den Verkauf digitaler Spielecodes über Drittanbieter verboten. Dadurch sind PlayStation-Nutzer gezwungen, ihre Spiele direkt im PlayStation Store oder über Guthabenkarten zu kaufen – zu Preisen, die Sony selbst festlegt.
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Laut den Verbraucherschützern führt das zu einer inoffiziellen „Sony-Steuer“. Während physische Versionen regelmäßig im Preis sinken, bleiben digitale Spiele oft unverhältnismäßig teuer.
Die Klage betrifft über drei Millionen niederländische PlayStation-Spieler. Die Organisation fordert eine Entschädigung. Der Fall folgt auf ähnliche Gerichtsverfahren in Portugal und Großbritannien, wo das Berufungsgericht für Kartellrecht kürzlich grünes Licht für eine Klage gab. Nach den europäischen Wettbewerbsregeln haben marktbeherrschende Unternehmen zusätzliche Pflichten, den Wettbewerb nicht zu verzerren, wie Tweakers.net berichtet.
Doch es geht nicht nur um Käufer: Auch Entwickler sollen unter Druck stehen. Sony bestimme nicht nur, wo Spiele verkauft werden dürfen, sondern nehme auch Einfluss auf deren Preisgestaltung. Das führe dazu, dass selbst ältere Titel kaum im Preis fallen – während physische Spiele oft günstiger werden.
Marvel’s Spider-Man 2 kostet im PlayStation Store aktuell 79,99 Euro für die PlayStation 5. Auf Amazon.de kostet die Box-Version aktuell 63,76 Euro (AT-Preis). – Bild: (C) Sony, SIE, Marvel
Die Initiatoren wollen, dass Sony sich an die gesetzlichen Regeln hält. Das Amsterdamer Gericht soll Sony verpflichten, sein wettbewerbswidriges Verhalten zu beenden und betroffenen PlayStation-Nutzern Schadensersatz zu zahlen.
Die Gaming-Industrie ist mittlerweile größer als Film, Fernsehen und Musik zusammen. Als Hersteller der meistverkauften Konsole weltweit hat Sony eine enorme Marktmacht – doch diese nutzt das Unternehmen laut Verbraucherschützern zu seinem Vorteil aus.
Das Problem ist nicht, dass Sony Preise festlegt, sondern dass das Unternehmen den Wettbewerb verhindert. Normalerweise sorgt Konkurrenz für faire Preise, da Händler sich gegenseitig unterbieten müssen. Doch weil Sony den PlayStation Store als einzige Verkaufsplattform für digitale Spiele vorschreibt, gibt es keine Alternativen – und Spieler zahlen drauf.
Die Sammelklage richtet sich an PlayStation-Nutzer mit Wohnsitz in den Niederlanden, die:
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Personen außerhalb der Niederlande können leider nicht teilnehmen. Die Verbraucherschützer setzen sich mit dieser Aktion gezielt für faire Preise und mehr Wettbewerb im digitalen Gaming-Markt ein. Ob ähnliche Sammelklagen im deutschsprachigen Raum geplant sind ist derzeit nicht bekannt.