Lindsay Lohan verliert schon wieder in „Grand Theft Auto V-Klage“
Markus Bauer Markus spielt Videospiele, seit er denken kann, und schreibt seit über 25 Jahren über Gaming. Am PC liebt er Ego-Shooter und Echtzeit-Strategie, auf Konsolen vor allem Action-Adventures und Rennspiele. Mit seinen Kindern zockt er auch gerne Minecraft und Rocket League. Seit Jahrzehnten baut Markus seine PCs selbst – immer mit Blick auf das beste Preis-Leistungs-Verhältnis. Sein aktueller PC: ein Big Tower, damit auch moderne Grafikkarten bequem Platz finden.
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Sie kann es einfach nicht lassen! Schauspielerin Linda Lohan’s Klage gegen den Publisher Take-Two Interactive von Grand Theft Auto V wurde bei Gericht in New York schon wieder abgelehnt.
Lohan hat die Klage vor vier Jahren eingereicht und sich damit gegen GTA V gestellt: Eine junge Frau namens „Lacey Jonas“, die, wie man zugeben muss, ein wenig wie Lohan aussieht, ziert das Cover des Rekord-Titels. Jonas mit blonden Haaren, die in einem Bild einen roten Bikini trägt und ein Friedenszeichen aufblitzt – das erinnert an ein Foto von Lohan, die das dasselbe macht (ohne „Apfel“-Handy in der Hand, dafür mit Sonnenbrille):
Die Klage
„Der Kläger verwendet die Handzeichen des Friedenszeichens seit Jahren vor und nach seiner Verwendung im Videospiel“, heißt es in der ursprünglichen Beschwerde.
Der wahre Knackpunkt war jedoch der Beruf des fiktiven Charakters Lacey Jonas. In GTA 5 beschreibt sie sich selbst als eine berühmte Schauspielerin (in High-School-Filmen dennoch) und Sängerin. Lohans Klage nennt die Frau einen „Look-a-like“ und argumentiert, dass sie Take-Two nicht zugestimmt hat, ihr Ebenbild zu verwenden. Take-Two, so argumentierte ihr Anwalt, drang in ihre Privatsphäre unter dem staatlichen Bürgerrechtsgesetz ein.
Bereits 2016 negativen Richterbescheid erhalten…
Im Jahr 2016 entschied ein Gremium mit fünf Richtern, dass die Klage keinen Wert hatte. Am 29. März 2018 wies auch das New Yorker Berufungsgericht Lohans Berufung zurück und bezog sich auf Grand Theft Auto V als Jonas-Charakter als „Generika“…
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Allerdings hat das Gericht festgestellt , dass computergenerierte Bilder, wie Avatare oder NPCs, legal als „Portraits“ bezeichnet werden können. Es ist nur so, dass Jonas kein Porträt von Lohan war, entschied das Gericht.
Anfang dieses Monats hat Lohan eine Stelle als Sprecherin von Lawyer.com angenommen, wie der Hollywood-Reporter meldet, nachdem die Eigenwerbung für sie als „Batgirl“ nicht so recht funktioniert hat.
Wer sich an die Szene mit der vermeidlichen „Generika“ von Lohan nicht mehr erinnern kann, immerhin gibt es das Spiel schon einige Jahre, hier ein nettes Video dazu:
YouTube-Video
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Grand Theft Auto V (PC, Xbox 360, PlayStation 3, Xbox One, PlayStation 4) verkauft sich weiterhin prächtig und ist mittlerweile das viert-erfolgreichste Videospiel ALLER Zeiten!
Quelle: Kotaku.com
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