Eine neue Podcast-Folge ist da!
Episode 31: Die besten Videospiel BösewichteWarzone gegen Warzone. Der Markenstreit wegen der Verwendung des Begriffs "Warzone" bringt den Call of Duty-Publisher Activision vor Gericht.
Markus Bauer: Markus spielt eigentlich schon immer Videogames und hat sich für Webdesign interessiert als es noch gar kein Internet bei ihm daheim gab. Seine Lieblingsgenres sind so unterschiedlich, wie seine Artikel. Am PC spielt Markus am Liebsten Ego-Shooter und Echtzeit-Strategie. Auf den Konsolen haben es ihm Action-Adventures und Rennspiele angetan. Mit seinen Kindern spielt er aber auch gerne Minecraft oder Rocket League. Seit einigen Jahrzehnten baut Markus auch seine PCs selbst zusammen. Dabei ist es ihm egal ob Intel/Nvidia- oder AMD. Nur nicht gemischt. Das Preis- und Leistungsverhältnis müssen passen. Mit seinem neuesten PC-Projekt musste erstmals ein "Big Tower" herhalten. Irgendwie stieg die Angst die aktuellen Grafikkarten nicht mehr ins PC-Gehäuse zu bekommen.
Hast du Fragen oder Anregungen? Schreib an Redaktion (AT) DailyGame.AT
Eine Klage von Activision über den Markenstreit über Call of Duty: Warzone soll die Verwendung des Wortes „Warzone“ im Spielnamen endlich klären. Mittlerweile ist der kostenlose Battle Royale-Ableger aus dem Call of Duty-Universum über ein Jahr am Markt, allerdings beansprucht auch ein anderes Unternehmen den Namen Warzone. Dieser Streit begann im vergangenen Juni, aber das kleine Unternehmen Warzone.com mit Sitz in Washington (USA) hat sich aufgrund des ähnlichen Titels seines Spiels gegen die ursprüngliche Markenanmeldung entschieden.
Warzone.com gibt es seit 2017 als online-browserbasiertes Strategiespiel, also 3 Jahre länger als das Battle Royale-Spiel. Kürzlich wurde der Titel auf mobile Plattformen portiert, um seine Spielerbasis zu erweitern, was nichts ungewöhnliches wäre. Das kleine Unternehmen meint, dass der Name Call of Duty: Warzone zu seinen eigenen verwirrend ähnlich sei.
Bei Erfolg vor Gericht könnten die Eigentümer von Warzone.com die im Oktober vorgenommene Markenregistrierung verhindern, wie gamesindustry.biz berichtet. Bisher wurden vier Verlängerungen beim US-Patent- und Markenamt von Activision beantragt. Allerdings ist nun die Frist für die Beantwortung des Widerspruchs von Warzone.com abgelaufen. Das heißt das kleine Unternehmen hinter Warzone.com wird wohl vor Gericht gehen.
Activision bestreitet die Möglichkeit der Verwirrung der Verbraucher und argumentiert, dass Warzone.com dem Brettspiel Risko (engl.: Risk) ähnlicher ist als das Call of Duty-Franchise. Das Unternehmen stellt außerdem fest, dass Warzone.com auf Konsolen nicht verfügbar ist.
Nicht nur Warzone.com, sondern 16 andere mobile Titel haben das Wort „Warzone“ in ihrem Titel verwendet. Call of Duty: Warzone ist also als Marke eingetragen, aber Warzone als Begriff nicht.
In einer Klage beantragt Activision ein Feststellungsurteil, dass die Markenrechte von Warzone.com nicht verletzt wurde. In diesem Fall kann Activision das Markenanmeldeverfahren fortsetzen, und Warzone.com muss Activision „angemessene Anwaltsgebühren und -kosten“ für den Fall zahlen.
Bisher wurde noch keine Entscheidung getroffen, aber die Zeit läuft ab, um eine Entscheidung zu treffen. Call of Duty: Warzone ist ein zunehmend beliebter Titel, und der Bedarf an Markenregistrierung wächst, da die Community weiterhin Mitglieder gewinnt. Trotzdem gibt es Warzone.com schon länger, und der Verwirrungsfall könnte immer noch zu seinen Gunsten entscheiden.
Das Battle Royale-Spiel Call of Duty: Warzone ist für PC, PS4, PS5, Xbox One und Xbox Series X/S verfügbar.
Mit Season 3 läutet Call of Duty: Warzone wortwörtlich ein neues Zeitalter ein und eine neue Map. Verdansk ’84 bringt jede Menge Veränderung. Auch neue Helden aus Filmen wie Rambo und Die Hard.