Nintendo gegen Palworld: Patent-Korrektur wirft Fragen auf
Eine kleine Änderung in Nintendos Klage gegen Pocketpair sorgt für Stirnrunzeln bei Experten und lässt Zweifel an der Strategie des Branchenriesen aufkommen.

Eva KrummEvas erste Gaming-Erfahrung war Pokémon auf dem Game Boy - ein prägendes Erlebnis, das ihre Leidenschaft für Videospiele entfacht hat. Zusammen mit ihrem Großvater entdeckte sie die Regenbogenstrecke in Mario Kart auf dem SNES, ein Moment, den sie bis heute mit Gaming verbindet. Besonders angetan haben es ihr JRPGs, Otome-Games und Horror, doch auch Indie-Perlen gehören zu ihrem festen Repertoire. Abseits des Spielens verfolgt sie mit Begeisterung aktuelle Entwicklungen in der Gaming-Szene und teilt ihre Eindrücke als Chefredakteurin bei DailyGame.
Die Veröffentlichung von Palworld schlug hohe Wellen. Das Spiel von Entwickler Pocketpair wurde schnell als „Pokémon mit Waffen“ betitelt und sorgte durch seine Ähnlichkeiten mit Nintendos Erfolgsreihe für kontroverse Diskussionen. Nintendo zögerte nicht lange und reichte Klage ein. Der Vorwurf: Palworld verletze Patente, Designs und Spielmechaniken der Pokémon-Reihe.
Besonders im Fokus standen dabei drei Elemente: das Sammeln von Kreaturen mittels fangähnlicher Objekte, visuelle Ähnlichkeiten bei den Designs sowie das reibungslose Wechseln zwischen verschiedenen Reitobjekten, etwa beim Wechsel vom Boden- aufs Flugtier. Letzteres ist nun der Kern eines neuen Puzzleteils in dem Rechtsstreit.
Vor einigen Monaten beantragte Nintendo offiziell eine Änderung an einem der Patente, die in der Klage eine Rolle spielen. Die zuständige Behörde genehmigte diese Anpassung kürzlich und sie hat es in sich. Eine kleine, fast unscheinbare Ergänzung sorgt nun für Aufsehen: In die Patentbeschreibung wurde der Ausdruck „selbst wenn“ eingefügt. Für juristische Fachleute ein ungewöhnlicher Schritt.
Ein fast verzweifelter Versuch
Ein Blick auf die geänderte Passage zeigt, worum es geht:
„… und selbst wenn eine andere Reitfigur als die luftgestützte Reitfigur, die sich in der Luft bewegen kann, derzeit ausgewählt ist und eine erste Eingabe erfolgt, während sich die Spielfigur in der Luft befindet, veranlasst der Computer, dass die luftgestützte Reitfigur im virtuellen Raum erscheint …“
Der Zusatz scheint auf den ersten Blick unbedeutend, hat es laut Expertenmeinung jedoch in sich. Florian Mueller, Rechtsexperte bei Gamesfray, findet deutliche Worte:
„Ich habe in 15 Jahren viele Patentklagen begleitet, aber eine Formulierung wie ‚selbst wenn‘ habe ich in einem Anspruch noch nie gesehen. Es wirkt fast wie ein letzter verzweifelter Versuch, die eigene Position zu retten.“
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Auch in sozialen Medien wird spekuliert, ob Nintendo beginnt, das Vertrauen in die eigene Klage zu verlieren. Kommentare wie „Nintendo scheint sich Sorgen zu machen“ oder „Pocketpair steht wohl besser da, als gedacht“ zeichnen ein Bild von einem mächtigen Konzern, der zunehmend unter Druck gerät.
Ob die Änderung wirklich einen entscheidenden Einfluss auf den Prozessverlauf haben wird, ist aktuell unklar. Klar ist jedoch: Nintendo will diesen Fall auf keinen Fall verlieren und greift nun zu Mitteln, die selbst erfahrene Juristen überraschen.
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