Kläger fordern fünf Millionen Yen Entschädigung und eine Unterlassungsverfügung gegen das Spiel Palworld.
Eva Krumm: Eva wünscht sich ein aufblasbares Einhorn, mit welchem sie dann nachts schnallige Werbespots anschauen kann. Ihr erstes eigenes Videospiel war Pokémon auf dem Game Boy. Zusammen mit ihrem Großvater machte sie zudem die Regenbogenstrecke in Mario Kart auf dem SNES unsicher. Ihre Lieblingsgenre sind JRPG, Otome und Horror und auch der Indie-Bereich ist ihr nicht fremd.
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Pocketpair hat Einzelheiten zu der am 18. September beim Bezirksgericht Tokio eingereichten Klage von Nintendo und The Pokémon Company bekannt gegeben.
Laut den Angaben behaupten Nintendo und The Pokémon Company, dass Pocketpairs Spiel Palworld drei Patente der Unternehmen verletze und fordern eine Zahlung von fünf Millionen Yen (ca. 30.500 Euro) plus Verzugszinsen pro Unternehmen.
Wie am 19. September 2024 bekannt gegeben, haben die Kläger (The Pokémon Company und Nintendo) eine Patentverletzungsklage gegen Pocketpair eingereicht. Pocketpair hat auf Anfragen verschiedener Medien sich nun dazu entschieden, weitere Einzelheiten zur Klage bekanntzugeben:
Die Kläger behaupten, dass Palworld, das von Pocketpair am 19. Januar 2024 veröffentlicht wurde, die folgenden drei Patente verletze. Die Kläger fordern daher eine Unterlassungsverfügung gegen das Spiel sowie eine Entschädigung für die Schäden, die zwischen dem Datum der Patentanmeldung und dem Datum der Einreichung der Klage entstanden sind.
Pocketpair betont, dass sie ihre Position in diesem Fall auch in zukünftigen rechtlichen Verfahren weiterhin verteidigen werden. Das Unternehmen bittet um Verständnis, dass auf individuelle Anfragen zu diesem Fall nicht reagiert werden kann. Sollten jedoch Angelegenheiten auftreten, die eine öffentliche Bekanntmachung erfordern, wird Pocketpair diese auf ihrer Website oder über andere geeignete Kanäle bekannt geben.
Dieses Vorgehen zeigt die Ernsthaftigkeit, mit der Pocketpair die Vorwürfe angeht und ihre Bereitschaft, den rechtlichen Prozess vollständig zu durchlaufen, um die Angelegenheit zu klären.