Markus Bauer Markus spielt Videospiele, seit er denken kann, und schreibt seit über 25 Jahren über Gaming. Am PC liebt er Ego-Shooter und Echtzeit-Strategie, auf Konsolen vor allem Action-Adventures und Rennspiele. Mit seinen Kindern zockt er auch gerne Minecraft und Rocket League. Seit Jahrzehnten baut Markus seine PCs selbst – immer mit Blick auf das beste Preis-Leistungs-Verhältnis. Sein aktueller PC: ein Big Tower, damit auch moderne Grafikkarten bequem Platz finden.
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Ein US-Bezirksgericht hat entschieden, dass Sony mit seinen PlayStation-Konsolen und Controllern nicht gegen ein patentiertes Verfahren verstößt, das von Genuine Enabling Technology (GET) beansprucht wird. Der Patentstreit ist für PlayStation damit vorerst entschieden.
GET hatte behauptet, dass Sonys Technologie zur Kommunikation zwischen Konsolen und Controllern seine Patentrechte verletze und forderte 500 Millionen US-Dollar Schadensersatz, wie GamesIndustry.biz berichtet.
PlayStation: Patentstreit entschieden
Das Gericht stellte fest, dass GET keinen ausreichenden Beweis für die Verletzung erbracht hatte und wies den Fall zugunsten von Sony ab. Genuine Enabling Technology habe „es versäumt hatte, einen Tatsachenstreit vorzubringen“, so der US-Bezirksrichter.
Dies ist nicht das erste Mal, dass GET seine Patentrechte vor Gericht verteidigt hat. Bereits 2020 hatte das Unternehmen eine ähnliche Klage gegen Nintendo eingereicht, die jedoch zugunsten des Videospielherstellers entschieden wurde. Doch das US-Berufungsgericht hob diese Entscheidung 2022 auf, und der Fall blieb bisher ungelöst.
Für Sony bedeutet diese Entscheidung einen Sieg in einem langwierigen Rechtsstreit und stärkt die Position des Unternehmens in Bezug auf geistiges Eigentum und Patente.
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